Panoramabilde des Landtagsgebäude von Baden-Württemberg

Wir über uns

Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Baden-Württemberg, besteht seit nunmehr über 30 Jahren. Sie wurde 1992 als nicht rechtsfähiger Verein nach dem Vorbild der AG Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, gegründet. Der Verein hat sich die Förderung und Unterstützung der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere des Verwaltungsrechts, zum Ziel gesetzt. Dabei sind nach der Satzung vor allem folgende Aktivitäten vorgesehen:

  • Aufnahme und Pflege von Kontakten zu natürlichen und juristischen Personen und Vereinigungen, die sich mit Rechtsfragen des öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik und in Baden-Württemberg befassen;

  • Planung und Durchführung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu derartigen Rechtsfragen und

  • Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen zwischen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätigen Juristen aller Berufsgruppen sowie Vertretern angrenzender Berufssparten und Wissenschaften.

Im Mittelpunkt der Vereinstätigkeit steht alljährlich die Organisation und Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung, des "Baden-Württembergischen Verwaltungsrechtstags", der 2024 bereits zum 30. Mal durchgeführt wurde. Zu den Teilnehmenden dieser Veranstaltung gehören nicht nur die Mitglieder der AG Verwaltungsrecht, sondern auch und gerade Richterinnen und Richter aus der hiesigen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Angehörige der öffentlichen Verwaltung. Der Wissens- und Erfahrungsaustausch bei diesen Veranstaltungen und die von der AG Verwaltungsrecht im Übrigen betriebene Kontaktpflege haben innerhalb des Vereins zu einem besonderen Zusammengehörigkeitsgefühl und im Verhältnis zu Verwaltung und zur Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einem professionellen und vertrauensvollen Umgang miteinander geführt. Dementsprechend werden die Mitglieder der AG Verwaltungsrecht auch immer wieder zu Fortbildungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeladen bzw. referieren dort. Von der Landesregierung wird die AG Verwaltungsrecht in zunehmendem Maße zu Gesetzesvorhaben angehört und die AG Verwaltungsrecht gibt Stellungnahmen dazu ab.

Die AG Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Baden-Württemberg, zählt aktuell über 180 Mitglieder. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um baden-württembergische Fachanwältinnen und -anwälte für Verwaltungsrecht bzw. um solche Kolleginnen und Kollegen, die bei ihrer anwaltlichen Arbeit einen Schwerpunkt im öffentlichen Recht setzen. Über die jeweiligen Spezialgebiete der Mitglieder des Vereins informiert die auf dieser Website eingestellte Mitgliederliste.

Der Vorstand der AG Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Baden-Württemberg, besteht derzeit (Stand 2024) aus Rechtsanwältin Alexandra Fridrich (Freiburg; Vorsitzende), Rechtsanwalt Dr. Hartmut Fischer (Mannheim; Schatzmeister), Rechtsanwalt Dr. Dirk Herrmann (Karlsruhe), Rechtsanwalt Dr. Hansjörg Melchinger (Karlsruhe), Rechtsanwalt Dr. Winfried Porsch (Stuttgart) und Rechtsanwältin Dr. Ursula Steinkemper (Stuttgart).