Informationen zum Arbeitsgebiet
Die Vielfalt des Verwaltungsrechts stellt besondere Anforderungen an die in diesem Gebiet tätigen Anwältinnen und Anwälte. Das Rechtsgebiet ist vielfach unübersichtlich und ständigen Änderungen unterworfen. Rechtskenntnisse allein reichen in der Regel nicht aus, um Mandanten interessengerecht zu vertreten. Die anwaltliche Tätigkeit erfordert vielmehr auch taktisches Geschick bei der Lösung von Konflikten durch kooperatives Handeln zwischen Bürgern und Verwaltung.
Den im Verwaltungsrecht tätigen Anwältinnen und Anwälten eröffnen sich vielfältige Tätigkeitsfelder. Sie reichen von den Regelungen des Umweltrechts und des öffentlichen Bau- und Planungsrechts über Fragen des Denkmalschutzes, des Gewerbe- und Gaststättenrechts, des Wirtschaftsrechts, des Kommunalrechts und des öffentlichen Dienstrechts sowie des Schul- und Hochschulrechts bis hin zum Staats- und Verfassungsrecht. Dies sind nur Beispiele.
Traditionell vertritt eine Anwältin bzw. ein Anwalt Bürger in Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren, beispielsweise wenn deren Vorhaben einer Genehmigung durch die zuständige Behörde bedarf. Sie achten darauf, dass die Verfahrensrechte ihrer Mandanten gewahrt werden und die Entscheidung der Behörde den rechtlichen Anforderungen genügt. Die Errichtung einer baulichen Anlage betrifft nicht nur den Bauherrn, sondern auch Nachbarn, deren Rechte durch die Anlage beeinträchtigt werden können; mit derartigen Verfahren sind im Verwaltungsrecht tätige Anwältinnen und Anwälte ebenfalls befasst. Will ein Mandant einen verwaltungsrechtlichen Anspruch gegen die Behörde mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage geltend machen, übernimmt die Anwältin/ der Anwalt die Prozessvertretung in allen Instanzen. In Verwaltungsgerichtsverfahren können Anwältinnen und Anwälte vor allen Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten bzw. den Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht auftreten. Fühlt sich eine Person durch staatliches Verhalten in ihren Grundrechten verletzt, kann sie sich nach erfolgloser Inanspruchnahme des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden. Dabei kann sie sich ebenfalls auf spezialisierte Anwältinnen und Anwälte stützen.
Das in erster Linie durch Rechtsstreitigkeiten der Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Hand geprägte anwaltliche Berufsbild hat sich jedoch gewandelt. Auch Behörden und vor allem Gemeinden lassen sich, z.B. in Planungsverfahren, beraten und vertreten. Im Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass streitige Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden sollen. Zum Berufsbild der Anwältin bzw. des Anwalts gehört, dass diese Verhandlungen mit der zuständigen Behörde aufnehmen und die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung - insbesondere durch öffentlich-rechtlichen Vertrag - klären. Ihr Bemühen um Streitvermeidung wird jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn es in Verhandlungen mit der Behörde gelingt, die privaten und öffentlichen Interessen zum Ausgleich zu bringen. Es erleichtert die Konfliktlösung und das kooperative Handeln, wenn Anwältinnen und Anwälte die Entscheidungsprozesse beider Seiten aus eigener Praxis kennen.
Zahlreiche Sachgebiete der öffentlichen Verwaltung sind durch eine kaum noch zu übersehende Anzahl von Gesetzen und technischen Regelwerken geprägt. Dies stellt besondere Anforderungen an die Anwaltschaft. Insbesondere im Umweltrecht müssen sie die für die Rechtsanwendung unerlässlichen technischen und naturwissenschaftlichen Kenntnisse erwerben. Im Ergebnis führt dies zu einer zunehmenden Spezialisierung. Dies ist allerdings mit der Chance verbunden, sich in neuen Rechtsgebieten besonders zu qualifizieren.
Für im Verwaltungsrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte sieht das anwaltliche Berufsrecht den Titel “Fachanwältin/ Fachanwalt für Verwaltungsrecht” vor. Ob die Vorraussetzung für die Verleihung vorliegen, wird durch die Rechtsanwaltskammer geprüft. Der künftige Fachanwalt bzw. die künftige Fachanwältin muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin zugelassen und tätig gewesen sein. Antragsstellende müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachweisen. Die Fachanwältinnen und -anwälte sind zur jährlichen Fortbildung verpflichtet.